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Besucherordnung

1. Ein kleiner Teil des historischen Ramingsteiner Silberbergbaus wurde wiedererschlossen und für Besucher zugänglich gemacht.
2. Die Besucher werden verpflichtet, zur persönlichen Sicherheit und zur Erhaltung des Bergwerkes die Besucherordnung zu beachten und einzuhalten.
3. Das Schaubergwerk darf nur in Gruppen und unter Leitung eines befugten Besucherbetreuers begangen werden.
4. Das Bergwerk darf nur mit festen Schuhen und warmer Bekleidung begangen werden.
5. Die Stollen dürfen nur mit Schutzhelm begangen werden. Dieser ist während der gesamten Führung untertage zu tragen.
6. Die Besucher müssen sich in guter körperlicher und geistiger Verfassung befinden. Für Kleinkinder und gebrechliche Personen sind die Zugangssteige und die Wege im Bergwerk nicht geeignet.
7. Den Anweisungen des Besucherbetreuers ist Folge zu leisten.
8. Das Mitnehmen, Einsammeln oder Abbauen von Erzen, Mineralien und Gesteinen ist im Bergwerk untersagt.
9. Jede mutwillige Beschädigung von Bergwerkseinrichtungen ist zu unterlassen. Auf den Zugängen zum Mundloch und auf den Wegen im Bergwerk gilt Rauchverbot. Ausgenommen davon ist die Knappenstube.
10. Nach Beendigung der Führung sind alle Ausrüstungsgegenstände beim Bergwerkeihrer abzugeben.
11. Bei erheblicher Beschädigung von Ausrüstung oder Bergwerkseinrichtungen wird Schadenersatz verlangt. Grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle werden zur Anzeige gebracht.
12. Die Betriebsleitung haftet nicht für selbstverschuldete oder durch Dritte herbeigeführte Schäden oder Unfälle.

Bei Besuch des Silberbergwerks akzeptieren Besucher diese Besucherordnung!